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Zum Ende des Jahres 2017 wurden die Bezirksnotariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Dadurch wurde hinsichtlich der Nachlassgerichte den Amtsgerichten die bisherige Zuständigkeit der Bezirksnotariate zugewiesen. Baden-Württemberg war das einzige Bundesland, in welchem die Amtsgerichte noch nicht die
Eltern haben Anspruch auf Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes. Gegebenenfalls muss der Jugendhilfeträger Tagesmütter benennen, die zur Betreuung bereit sind. Sind die Eltern von den Kosten der Betreuung generell befreit, gilt dies auch für private Zuzahlungen an die