§ 288 BGB gewährt dem Gläubiger einer Geldschuld einen Anspruch auf Verzinsung. Der in den Abs. 1–3 dieser Norm geregelte sog. Verzugszins stellt dabei lediglich den Mindestbetrag dar, den ein Gläubiger als Ausgleich der Vorenthaltung des
Das OLG Düsseldorf hatte in einer Entscheidung vom 16.06.2017 über folgenden (verkürzten) Sachverhalt zu entscheiden: Der Auftragnehmer (AN) verklagt den Auftraggeber (AG) auf restlichen Werklohn für die Verlegung einer Fußbodenheizung im Neubau eines Wohngebäudes nebst Doppelgarage.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte ein häufig auftretendes Problem bei einer Steuerhinterziehung und einer Erbengemeinschaft zu entscheiden. Bei dem konkreten Fall hatte der Erblasser viele Jahre ausländische Kapitaleinkünfte dem deutschen Finanzamt nicht erklärt. Einer der Miterben wusste
Vermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Es bleibt bei der Behandlung des Reisebüros als Vermittler, wenn der Kunde mehrere Reiseleistungen vor Vertragsabschluss zusammenstellt oder die Zusammenstellung durch Prospekt des Veranstalters erfolgt. Werden zwei verschiedener Arten von Reiseleitungen
Bei der Frage, wer Kindesunterhalt gegen den nichtbetreuenden Elternteil geltend machen kann, sind verschiedene Zeiträume zu unterscheiden. Leben die Eltern getrennt, sind jedoch noch nicht geschieden, so macht der betreuende Elternteil Kindesunterhaltsansprüche gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil
Mit Urteil vom 27.09.2017 – VIII ZR 271/16 hat der BGH nunmehr eine seit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts noch nicht abschließend geklärte Frage zur Reichweite von Gewährleistungsausschluss bei Kaufverträgen eindeutig beantwortet: Es war bereits gefestigte höchstrichterliche
Bis zu welchem Umfang muss ein Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden? Mit dieser spannenden Frage hatte sich der Bundesgerichtshof nun zu beschäftigen (BGH, Beschluss vom 21. November 2017 – VIII ZR 28/17). Im Kern steht hinter diesem Problem
Entgegen einer zunehmenden Praxis in deutschen Unternehmen geht das nationale Arbeitsrecht unverändert davon aus, dass der unbefristete Arbeitsvertrag der Normalfall und der befristete Arbeitsvertrag die Ausnahme sein soll (so auch BAG 8.8.2007 NZA 2008, 229). In
Schlagwörter
Arbeitsrecht
BAG
Bauvertrag
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reise
Reiserecht
Schadensersatz
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsrecht
Neueste Kommentare