Im Wohnungseigentumsrecht sind nicht nur die Jahresabrechnung, sondern auch der Wirtschaftsplan immer wieder Diskussionspunkte. Was aber tun, wenn aufgrund von Rückfragen, fehlenden Unterlagen oder dergleichen eine zumindest mehrheitliche Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nicht gelingt? Viele professionelle Hausverwalter
Der Europäische Gerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Schäden einzutreten hat, die ein Mitfahrer eines PKW einem anderen Fahrzeug beim Aussteigen auf einem Parkplatz eines Supermarktes zugefügt hat. Der durch diesen
Über diese Konstellation hatte das Amtsgericht Dortmund mit Urteil vom 21.08.2018 – 425 C 3166/18 – zu entscheiden. Dem lag folgendes zugrunde: Ein Bauträger und ein (potentieller) Erwerber schlossen privatschriftlich eine sogenannte Reservierungsvereinbarung, die auszugsweise lautete:
Die Fluggastrechte-VO sieht generell keine Pflicht zur (rechtzeitigen) Beförderung vor. Fluggästen stehen aber Rechte zu, wenn bestimmte vertraglich begründete Pflichten eines Luftfahrtunternehmens nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, den Fluggast dahingehend aufzuklären,
Grundsätzlich gilt im Erbrecht die Testierfreiheit des Erblassers, welcher die Erbfolge nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen gestalten kann und darf. Im Normalfall ist der Testierfreiheit immer der Vorzug gegeben, diese kann allerdings aufgrund einer sittenwidrigen Anordnung eingeschränkt sein. Eine
Viele Tarif- und Arbeitsverträge enthalten die ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Aufforderung durch den Arbeitgeber Überstunden zu leisten. Kommt es bezüglich deren Bezahlung zum Streit mit dem Arbeitgeber, haben Arbeitnehmer in der Regel nur dann die
Ein nicht enden wollender Streit im Nachbarrecht entspinnt sich regelmäßig an Grenzbepflanzung wie Hecken und Bäumen. Gerade wenn mehrere Grundstücke sich quasi an einem Grnzpunkt treffen und dort z.B. ein Grenzbaum steht kommt, kommt es zudem
Nach § 23 Abs. 1a StVO a.F. war die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons beim Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden musste. In der Praxis
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