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Rommelspacher Glaser & Partner

17. November 2020

Es ist eigentlich die Wunschvorstellung im Familienrecht, das sogenannte Wechselmodell. Die Idee dahinter ist das beide Eltern jeweils hälftig die gemeinsamen Kinder betreuen und so die bestehenden Belastungen gleichmäßig verteilt werden. Grundsätzlich betrachtet ist das Wechselmodell