Im Wohnungseigentumsrecht gibt es immer wieder die Konstellation, dass Beschlüsse über die Jahresabrechnung und/oder Einzelabrechnung aufgrund einzelner Positionen im Rahmen der Anfechtungsklage auf deren Gültigkeit hin überprüft werden, die sich aus der Einzelabrechnung ergebenden Nachzahlung (sogenannte
1. Oktober 2020
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