Grober Undank bedeutet, dass gegenüber dem Schenker eine schwere Verfehlung erfolgt ist. Eine solche schwere Verfehlung liegt vor, wenn das Fehlverhalten des Beschenkten objektiv eine bestimmte Schwere aufweist und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die einen
Jastrow´sche Klausel Häufig wird in einem sog. Berliner Testament, Ehegatten setzen sich gegenseitig beim Tod des Erstversterbenden zu alleinigen Erben ein, beim Tod des Letztversterbenden werden die gemeinsamen Kinder Erben, zusätzlich noch eine Jastrow’sche Klausel verwendet.
Über diese Fragestellung hatte das KG im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 15.11.2022 (Az.: 27 U 82/92) zu befinden. Der Sachverhalt: Der Auftraggeber beauftragte ein Planungsbüro mit Planungsleistungen für eine Grundstücksbebauung. Dabei wünschte der Bauherr eine Bebauung
Der BGH hat mit Beschluss vom 28.06.2023 – XII ZB 537/22 – klargestellt, dass ein Mieter, dem gekündigt worden ist, sich nicht dazu äußern muss, ob er fristgerecht räumen wird oder nicht. Im entschiedenen Fall verhielt
Weil ihr Mann seiner Mutter vollständig ergeben war und sie sich von der Schwiegermutter ständig gemaßregelt sah, hat eine Italienerin die Scheidung eingereicht. Das oberste italienische Gericht erkannte die aufdringliche Schwiegermutter nun als Scheidungsgrund an. Die
Warum Vermieter bei der Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag vorsichtig oder jedenfalls sehr genau sein sollten und sich ein Nachrechnen für Mieter lohnen kann, zeigt lehrbuchhaft eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Schlussendlich musste der Vermieter wegen
Erhebt ein Mitarbeiter gegen die Kündigung seines Arbeitgebers Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, kann der Mitarbeiter bis dahin den vereinbarten Lohn verlangen, auch wenn er in dieser Zeit nicht
Über die Frage, wann Bauleistungen bei einer Ingebrauchnahme durch den Bauherrn (konkludent) abgenommen sind, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Für Parkettarbeiten hat das OLG Bamberg in einer Beschlussentscheidung vom 13.09.2022 (Az.: 3 U 300/21) Erhellendes ausgeführt:
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