Heute einmal in aller Kürze zwei sehr prägnante Leitsätze einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die
Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
Warum Vermieter bei der Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag vorsichtig oder jedenfalls sehr genau sein sollten und sich ein Nachrechnen für Mieter lohnen kann, zeigt lehrbuchhaft eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Schlussendlich musste der Vermieter wegen
Wird eine vermietete Wohnung zu Wohnungseigentum greift unter Umständen eine Kündigungssperre gemäß § 577 a BGB. Dies gilt in der Regel nicht innerhalb der Familie. Juristen streiten deshalb immer wieder darum, wer alles zur Familie gehört.
Auseinandersetzungen im Mietrecht können manchmal hitzig zu gehen. Teilweise schaukeln sich die Emotionen hoch bis hin zu Beleidigungen. Doch nicht jede Beleidigung stellt automatisch auch einen Kündigungsgrund dar.In einem aktuellen Urteil – BGH, Urteil vom 25.
Meine Mandanten hatten eine Immobilie erworben, in welcher die Souterrainwohnung vermietet war, die Erdgeschosswohnung mit einem lebenslangen Wohnrecht der Mutter der Verkäuferin belegt und die Obergeschosswohnung ebenfalls vermietet. Nun kamen meine Mandanten bei mir in die
Eine sehr spannende, lesenswerte und durchaus auch recht lange Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit einer Untervermietung aktuell entschieden (BGH, Urteil vom 27. September 2023 – VIII ZR 88/22). Dabei hatte der Mieter zunächst
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt, dass wenn eine Pflicht zur Aufklärung über für das jeweilige Vertragsverhältnis bedeutender Umstände besteht, der Vertragspartner aktiv aufklären muss. Dem anderen Vertragspartner lediglich die Möglichkeit zu
Leitsatz BGH, Urteil vom 26. April 2023 – VIII ZR 420/21: Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu
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