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Vermieter

Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann ein Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Mieter in erheblichen Zahlungsverzug gerät. Letzter ist in zwei Varianten gesetzlich definiert: (1) Der Mieter befindet sich
Immer wieder stellt sich bei mietrechtlichen Streitigkeiten die Frage, welche Beweismittel zur Verfügung stehen. Geht es z.B. um den Gesundheitszustand eines Mieters, der möglicherweise einer Eigenbedarfskündigung im Rahmen der Abwägung entgegenstehen könnte, so werden häufig ärztliche