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Schmuck

Häufig wünschen Erblasser, dass sie mit Ihrem Ehering und/oder einem besonderen Schmuckstück begraben werden. Hierüber entbrannte Streit zwischen einem Testamentsvollstrecker, welcher zugleich Erbe war, und einer weiteren Erbin, welcher aufgrund eines Vermächtnisses der gesamte Schmuck der
Schmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit der türkischen Ehefrau angelegt wird, gehört ihr. Der Mann darf den Schmuck später nicht ohne ihre Einwilligung verkaufen. Das Ehepaar hatte in Deutschland standesamtlich geheiratet und feierte
Was alles genau zum Hausrat gehört ist im Gesetz nicht definiert. In § 1568b BGB wird vielmehr allgemein von „im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenständen“, für „den gemeinsamen Haushalt angeschaffte Haushaltsgegenstände“ und die „Lebensverhältnisse der Ehegatten“ gesprochen.