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Wer als Erbe in Anspruch genommen wird, sieht sich häufig mit einem Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB kann dieser verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Diese Pflicht ist
Grundsätzlich haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, den Nachlass durch eine neutrale Amtsperson ermitteln und zu verzeichnen lassen, § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Zu dieser Tätigkeit sind Notare verpflichtet, auch wenn sie dies nur ungern machen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) klar, dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn sie in mehreren Raten ausgezahlt werden. Laut Auffassung des BFH
Wer seine Räumlichkeiten über Jahre hinweg nutzt, verlässt sich oft darauf, dass die einmal erteilte Baugenehmigung gewissermaßen „ewig“ gilt. Besonders wenn in einem Gebäude über viele Jahre eine bestimmte Nutzung bestand, erscheint es selbstverständlich, jederzeit zu