Die erfolglose Wohnungssuche über 4 Jahre kann bei der Abwägung dem Kündigungsinteresse des Vermieters überwiegen. Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, um seine pflegebedürftige Mutter in der Mietwohnung unterzubringen. Das berechtigte Interesse liegt unproblematisch vor. Doch auch
1. November 2024
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
BAG
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare