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Nein! Der Arbeitsvertrag bedarf für seine Wirksamkeit nicht der Schriftform. Er kann formfrei, auch mündlich oder durch konkludentes Handeln, geschlossen werden. Eine Besonderheit ist zu beachten: Soll der Arbeitsvertrag befristet geschlossen werden, dann bedarf die Befristungsabrede
Das Amtsgericht München, Urteil vom 27.10.2023 – 158 C 16069/22, musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine in einem Vermächtnis angeordnete Grabpflegeverpflichtung als Auflage auch auf die Erben des Vermächtnisnehmers übergeht. In dem zu entscheidenden Fall bestimmte eine Erblasserin in
(LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 3.5.2023 – 7 Sa 249/22) Streitgegenständliche Klausel: „§ 9. Rückzahlungsbedingungen/-grundsätze. (1) Wird die Studierende beim Ausbildenden nach Beendigung seines ausbildungsintegrierten dualen Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend ihrer mit dem Studienteil des ausbildungsintegrierten
Das Landgericht Berlin musste sich in einem Urteil damit beschäftigen, ob eine Kündigung gegenüber einem Mieter, welcher eine Wohnung nach dem Tod des Erblassers weiterhin bewohnt, ausreicht, oder ob eine solche Kündigung gegenüber sämtlichen Mietern ausgesprochen
Zum begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende sowie Arbeitslohn beziehende (Gesellschafter)-Geschäftsführer. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im Krankengeldbezug, in Mutterschutz, Elternzeit oder in einem Sabbatical sind ebenfalls begünstigungsfähig, da es allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses
Ein ständiger Streitpunkt zwischen Unternehmern und den Finanzämtern sind Betriebsveranstaltungen jeder Art. Der Bundesfinanzhof (BFH) musste in einer Entscheidung vom 10. Mai 2023 (V R 16/21) über den Vorsteuerabzug für eine betriebliche Weihnachtsfeier entscheiden. Der dortige
Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschl. vom 24.01.2023, Az. I-3 Wx 105/22) beschäftigen. Ein Testamentsvollstrecker ist dazu verpflichtet, für die Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Im konkreten Fall beantragten die Erben den Testamentsvollstrecker