Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Nebenkosten

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 30.11.2023 (31 S 10140/23) entschieden, dass ein Vermieter auch nachträglich eine Nebenkostenabrechnung zulasten des Mieters abändern kann, soweit sich dadurch nur ein an den Mieter auszuzahlendes Guthaben verringert.
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;
Immer wieder sind die jährlichen Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen der Anlass für erhebliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Kein Wunder, prallen hierbei doch zwei grundsätzlich unterschiedliche Wunschvorstellungen aufeinander: Der Mieter möchte am liebsten von seinen Vorauszahlungen an