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Heute einmal in aller Kürze zwei sehr prägnante Leitsätze einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die
Jastrow´sche Klausel Häufig wird in einem sog. Berliner Testament, Ehegatten setzen sich gegenseitig beim Tod des Erstversterbenden zu alleinigen Erben ein, beim Tod des Letztversterbenden werden die gemeinsamen Kinder Erben, zusätzlich noch eine Jastrow’sche Klausel verwendet.
Über diese Fragestellung hatte das KG im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 15.11.2022 (Az.: 27 U 82/92) zu befinden. Der Sachverhalt: Der Auftraggeber beauftragte ein Planungsbüro mit Planungsleistungen für eine Grundstücksbebauung. Dabei wünschte der Bauherr eine Bebauung