Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 06.11.2018 die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für unionswidrig qualifizierte, änderte das Bundesarbeitsgericht jetzt seine Rechtsprechung: Im Urteil vom 22.01.2019 (Az. 9 AZR 45/19) entschieden die Richter erstmals, dass
Rechtsanwältin Regine Nick
Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.02.2018 – 14 S 3021/17 – Hat ein Fluggast einen Platz in der Economy-Class gebucht, so rechtfertigt die Annullierung dieses Fluges nicht die Buchung eines Ersatzfluges in der Business-Class. Ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen
Für wen gilt das ArbZG? Geschützte Personen sind Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Leitende Angestellte sind nicht in den Schutzbereich des ArbZG einbezogen. Arbeitszeit ist
Ausgangspunkt: Die EU-Fluggastrechteverordnung findet nur Anwendung auf Fluggäste, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates einen Flug antreten; der Zielflughaben muss hingegen nicht innerhalb der EU liegen. Der EuGH hat entschieden, dass die Verspätung, die zum Ausgleichsanspruch nach
Urlaubsentgelt nennt man das Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs eines Arbeitnehmers weiter bezahlt wird, obwohl er in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt (bezahlter Urlaub). Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, welches manche Arbeitgeber
Dem Arbeitgeber obliegt gem. § 611a BGB gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht den Inhalt, die Durchführung, die Zeit und den Ort der Tätigkeit betreffend. Dabei hat der Arbeitgeber aber nach § 106 GewO die Grenzen der
Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz
Vertragsübertragung: Es können nur die tatsächlichen Verwaltungskosten der Vertragsumschreibung auf den Ersatzreisenden verlangt werden (nicht die höheren Kosten bspw. für einen anderen Flug). Preis- und Leistungsänderungen: Eine Preisänderung ist nur möglich, wenn sich der Reiseveranstalter diese
Schlagwörter
Arbeitsrecht
BAG
Bauvertrag
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reise
Reiserecht
Schadensersatz
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsrecht
Neueste Kommentare