Die Fluggastrechte-VO sieht generell keine Pflicht zur (rechtzeitigen) Beförderung vor. Fluggästen stehen aber Rechte zu, wenn bestimmte vertraglich begründete Pflichten eines Luftfahrtunternehmens nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, den Fluggast dahingehend aufzuklären,
22. Mai 2019
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Bauvertrag
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigentümer
Eigentümerversammlung
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Gemeinschaftseigentum
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reise
Reiserecht
Schadensersatz
Schenkungsteuer
Sondereigentum
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare