LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021 – 6 Sa 824/20 (ArbG Essen 6.10.2020 – 1 Ca 2155/20) Sachverhalt: Die Klägerin war im Rahmen der Covid-19-Pandemie (vereinbarungsgemäß) für drei Monate in „Kurzarbeit Null“. Die Beklagte kürzte daraufhin den Urlaubsanspruch um 1/12. Hiergegen reichte die
Rechtsanwältin Regine Nick
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 – 7 Sa 157/20):„1. Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die Eigenkündigung durch
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20 (ArbG Würzburg 28.1.2020 – 2 Ca 1068/19)):„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.“
Leitsatz (BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 442/19 (LAG Düsseldorf 18.6.2019 – 3 Sa 1077/18)):„Die Gerichte für Arbeitssachen haben bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zu prüfen, ob die Kündigung unverzüglich i. S. d.
Durch das Bekanntwerden des Abgasskandals kam es zu einer Klagewelle. Die Betroffenen forderten von VW die Rücknahme der Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage nach der Restlaufleistung laut, da diese
Bei Pauschalreisen ist der Verbraucher geschützt, denn der Reiseveranstalter muss für jede Pauschalreise eine Versicherung abschließen. Kunden erhalten einen Reisesicherungsschein und können damit die Anzahlung als auch die Restzahlung zurückfordern. Der Versicherungsschein muss der Versicherung allerdings
Sachverhalt:Ein Ehepaar buchte eine Pauschalreise nach Mexiko und schloss eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ein Monat nach der Buchung wurde beim Ehemann eine mittelgradige Depression diagnostiziert und das Ehepaar stornierte die Reise. Wegen dem Ersatz der Stornokosten wandten
Die Fluggastrechte-VO sieht generell keine Pflicht zur (rechtzeitigen) Beförderung vor. Fluggästen stehen aber Rechte zu, wenn bestimmte vertraglich begründete Pflichten eines Luftfahrtunternehmens nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, den Fluggast dahingehend aufzuklären,
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