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Mietrecht

Für Vermieter von zentraler Bedeutung sind, gerade wenn diese Schäden an der Mietsache befürchten, Schadensersatzansprüche. Doch hier gilt anders als allgemein zivilrechtlich nicht eine dreijährige Verjährungsfrist (wie etwa für Mieten), sondern eine verkürzte von nur sechs
Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber