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Wohnungseigentümer

Mit Urteil vom 27.2.2026 – V ZR 98/25 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung – etwa zur Kostenverteilung –
Wer den Vorteil hat, bezahlt auch (allein) Auch bei der Verteilung von Kosten haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. Zum Beispiel ist die Änderungen des Umlageschlüssels denkbar (trotz Abweichen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung), wonach