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17. Mai 2026

Mit Urteil vom 27.2.2026 – V ZR 98/25 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung – etwa zur Kostenverteilung –