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WEG

Dazu hat sich der BGH mit Urteil vom 26.09.2025 – V ZR 206/24 – geäußert: Rechtlich unterscheidet man zwischen der Pflicht aus dem Amtsverhältnis und der Pflicht aus dem Verwaltervertrag. Das Amtsverhältnis endet, es kennt keinen
Der im Feburar dieses Jahres veröffentlichte Blogbeitrag (https://blog.rofast.de/baurecht/bgh-weg-kann-auch-nach-reform-ansprueche-aus-bautraegervertraegen-vergemeinschaften/) berichtete von der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH, der entschieden hatte, dass Mängelrechte per Beschluss vergemeinschaftet und von der WEG als solche einheitlich verfolgt werden können und,