Gerade in konfliktbehafteten Trennungen kommt es häufig zu verletzenden Äußerungen, sowohl gegenüber dem Expartner persönlich als auch gegenüber Dritten. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage, wie man dagegen vorgehen kann. I. Überblick Strafrechtlich besteht
Unterlassung
Die Leitsätze der Entscheidung BGH, Urt. v. 9.2.2024 – V ZR 6/23, lauten wie folgt: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind Binnenstreitigkeiten der WEG zwischen dem Verband der Wohnungseigentümer einerseits und den betroffenen Eigentümern andererseits auszufechten.
Mit Urteil vom 23.03.2023 hat der BGH (V ZR 67/22) endgültig den Anspruch eines Nachbarn abgewiesen, der einen Kostenvorschuss für die Schadensbeseitigung infolge vom Nachbargrundstück eingedrungener Wurzeln geltend gemacht hatte. Grund ist die Systematik des Gesetzes:
Der BGH (V. Zivilsenat), Versäumnisurteil vom 01.10.2021 – V ZR 48/21, hat kürzlich entschieden, dass die WEG-Reform aus 2020 nichts daran ändert, dass ein Eigentümer selbst mittels Beseitigungs- oder Unterlassungsklage Störungen des ihm eingeräumten Sondernutzungsrechts abwenden
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