Die Fluggastrechte-VO sieht generell keine Pflicht zur (rechtzeitigen) Beförderung vor. Fluggästen stehen aber Rechte zu, wenn bestimmte vertraglich begründete Pflichten eines Luftfahrtunternehmens nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, den Fluggast dahingehend aufzuklären,
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Grundsätzlich gilt im Erbrecht die Testierfreiheit des Erblassers, welcher die Erbfolge nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen gestalten kann und darf. Im Normalfall ist der Testierfreiheit immer der Vorzug gegeben, diese kann allerdings aufgrund einer sittenwidrigen Anordnung eingeschränkt sein. Eine
Bei einem Testament geht es immer um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers. Dieser ist häufig nicht exakt erkennbar oder genau beschrieben. Aus diesem Grund kann der Auslegung eines Testaments durch den Wortlaut keine Grenze gesetzt sein. Gerichte
Es gibt immer mehr Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoins. Hierauf ist das deutsche Erbschaftsteuergesetz nicht eingerichtet. In Zukunft wird man allerdings hieran nicht mehr vorbeikommen, da die Kryptowährungen in der Praxis stark zunehmen. In Bezug auf die Umsatzsteuer musste sich
Ausgangspunkt: Die EU-Fluggastrechteverordnung findet nur Anwendung auf Fluggäste, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates einen Flug antreten; der Zielflughaben muss hingegen nicht innerhalb der EU liegen. Der EuGH hat entschieden, dass die Verspätung, die zum Ausgleichsanspruch nach
Dem Arbeitgeber obliegt gem. § 611a BGB gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht den Inhalt, die Durchführung, die Zeit und den Ort der Tätigkeit betreffend. Dabei hat der Arbeitgeber aber nach § 106 GewO die Grenzen der
Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz
Kann ein als Vollmacht überschriebenes Schriftstück ein Testament darstellen? Dies musste jetzt das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 10 U 64/16) entscheiden. Vollmacht und Testament sind zunächst einmal zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Leider scheint dies nicht jedem bekannt
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