Häufig wünschen Erblasser, dass sie mit Ihrem Ehering und/oder einem besonderen Schmuckstück begraben werden. Hierüber entbrannte Streit zwischen einem Testamentsvollstrecker, welcher zugleich Erbe war, und einer weiteren Erbin, welcher aufgrund eines Vermächtnisses der gesamte Schmuck der
Erbe
Das Landgericht Berlin musste sich in einem Urteil damit beschäftigen, ob eine Kündigung gegenüber einem Mieter, welcher eine Wohnung nach dem Tod des Erblassers weiterhin bewohnt, ausreicht, oder ob eine solche Kündigung gegenüber sämtlichen Mietern ausgesprochen
Ein immer fortwährendes Streitthema zwishen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist die Steuerbefreiung für das Familienheim in der Erbschaftsteuer. Zu diesem Thema erging am 12.07.2023 eine interessante Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Az.: 3 K 14/23. Im konkreten Fall
Häufig wünschen Ehegatten, dass nach dem Tod des Erstversterbenen keines der Kinder einen Pflichtteil fordert und der Nachlass dem überlebenden Ehegatten ungeschmälert und ungestört zusteht. Aus diesem Grund werden in Testamenten sog. Pflichtteilsstrafklauseln vereinbart, wonach das
Häufig werden aus unterschiedlichen Gründen Erbschaften ausgeschlagen, z.B. wegen einer drohenden Erbschaftsteuer oder um eine bestimmte Person zu begünstigen, sog. lenkende Ausschlagung. Die Frage, ob im Falle einer solchen „lenkenden Ausschlagung“, bei der es dem Ausschlagenden
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll einem zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmling, der den Erblasser in besonderer Weise unterstützt hat, ein Ausgleich für an den Erblasser erbrachter Leistungen gewährt werden, soweit ein solcher Ausgleich nicht bereits
Häufig stehen zum Zeitpunkt der Beerdigung die Erben noch überhaupt nicht fest. Dennoch muss sich jemand um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. So auch in einem aktuellen Fall, welcher vom OLG Koblenz entschieden wurde. Im vorliegenden
Das Bundesverfassungsgericht stellte zum wiederholten Male die Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fest. Es gab dem Gesetzgeber auf, bis spätestens 30.06.2016 für eine verfassungsgerechte Gesetzesänderung zu sorgen. Tatsächlich trat jedoch das Erbschaftssteueranpassungsgesetz (ErbStAnpG) 2016 erst
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