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Eigenbedarf

Die erfolglose Wohnungssuche über 4 Jahre kann bei der Abwägung dem Kündigungsinteresse des Vermieters überwiegen. Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, um seine pflegebedürftige Mutter in der Mietwohnung unterzubringen. Das berechtigte Interesse liegt unproblematisch vor. Doch auch
Meine Mandanten hatten eine Immobilie erworben, in welcher die Souterrainwohnung vermietet war, die Erdgeschosswohnung mit einem lebenslangen Wohnrecht der Mutter der Verkäuferin belegt und die Obergeschosswohnung ebenfalls vermietet. Nun kamen meine Mandanten bei mir in die
Gerade bei Eigenbedarfskündigungen wird auf Seiten der Mieter sehr häufig behauptet, dass die Kündigung eine besondere Härte darstelle und deshalb das Mietverhältnis fortzusetzen sei. Ein hohes Alter und/oder eine lange Mietzeit sind dabei häufig als Argument