Leben die Eltern getrennt, aber haben das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie bei ‚Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung‘ einvernehmlich entscheiden. Dies gilt auch im Hinblick auf Veröffentlichung von Fotos. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist bei einem gemeinsamen
Aufenthaltsbestimmungsrecht
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