Das OLG Köln hatte im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 14.09.2017 (Az.: 9 U 194/13) über die Frage zu befinden, ob ein gerichtlicher Sachverständiger verpflichtet ist im Anschluss an eine angeordnete Bauteilöffnung den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Der Gesetzgeber hat nunmehr erstmals im deutschen Schadensersatzrecht ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Danach ist der Ersatzpflichtige verpflichtet dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das zugefügte Leid
Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.02.2018 – 14 S 3021/17 – Hat ein Fluggast einen Platz in der Economy-Class gebucht, so rechtfertigt die Annullierung dieses Fluges nicht die Buchung eines Ersatzfluges in der Business-Class. Ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Richter unter anderem über die Frage zu entscheiden, wann Eltern ihre gesetzliche Aufsichtsverpflichtung für ein minderjähriges Kind verletzen und dann gegebenenfalls von einer Versicherung in Regress genommen
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft
Für wen gilt das ArbZG? Geschützte Personen sind Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Leitende Angestellte sind nicht in den Schutzbereich des ArbZG einbezogen. Arbeitszeit ist
Ist die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kostentragungspflicht bei einer Dachterrasse im Wohnungseigentumsrecht ein Paukensschlag? Jedenfalls dürfte diese Entscheidung bei genauerem Hinsehen für einige Sprengkraft in der ein oder anderen Eigentümergemeinschaft sorgen. Denn je nachdem wie
Im allgemeinen Zivilrecht steht einem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des durch den Verzug entstehenden konkreten Schadens zusätzlich eine sog. Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu, welche allerdings auf einen
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