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Mit der in der Überschrift dargestellten Problematik, die in jetziger Zeit und vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Vorstellung der Nachverdichtung von hoher Aktualität ist, hatte sich das OVG Niedersachsen zu befassen (Urteil vom 10.06.2024 – 1
Zwischenzeitlich liegen die Urteilsgründe des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu den ersten beiden Grundsteuerklagen vor. Die Urteile haben jeweils einen Umfang von 56 Seiten, die Entscheidungsgründe umfassen 34 Seiten. Allein daran erkennt man, welch Umfang diese ganze Thematik
Bei Anfechtungsklagen im Wohnungseigentumsrecht stellen die Verfahrenskosten grundsätzlich Kosten der Verwaltung gemäß § 16 II 1 WEG dar und sind somit auf alle Miteigentümer umzulegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn ein einzelner Wohnungseigentümer Anfechtungsklage erhebt,
Diese Problemstellung taucht immer wieder als beliebtes Instrument des Bauherrn, sich der Honorarforderung des Architekten zu erwehren, auf. Mit dieser Konstellation befasste sich zuletzt auch das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung vom 15.01.2021 (Az. 8 U
Der BGH hat mit Urteil vom 15.03.2024 (V ZR 115/22) entschieden, dass ein Immobiliengeschäft, bei dem die Parteien in der Urkunde „schwarz“ einen niedrigeren Kaufpreis angegeben haben, als tatsächlich vereinbart, um weniger Steuern abführen zu müssen,