Eine wartungsintensive Sonderkonstruktion im Rahmen eines Bauträgervertrages war Gegenstand einer Beschlussentscheidung des OLG München vom 11.03.2020 (Az.: 28 U 4568/19). In der Sache ging es um Folgendes: Ein Bauträger verlangt die Zahlung der Fertigstellungsrate und Auszahlung
Verwaltungsrecht
Mit der Problematik eines (übergreifenden) Bestandschutzes für Grenzbauwerke hatte sich der VGH Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 19.05.2020 (Az.: 5 S 437/18) zu befassen. In der Sache ging es um Folgendes: Anlässlich einer Baukontrolle wurden Baumaßnahmen
Problemstellung: Mit der immer wieder auftauchenden Problemstellung, dass Architekten Bauherren zu gerichtlichen Themen beraten, hatte sich das OLG Koblenz im Rahmen einer Entscheidung vom 07.05.2020 (Az.: 3 U 2182/19) zu befassen: Der Sachverhalt: Ein privater Bauherr
Problemstellung: Der VGH Bayern hatte sich in einer Beschlussentscheidung vom 24.02.2020 mit der Zulässigkeit eines Biergartens in einem Allgemeinen Wohngebiet zu befassen. Dem Betreiber eines Restaurants wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Biergartens an ein bestehendes
Problemstellung: Mit dieser Problematik hatte sich das OLG Köln im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 03.12.2019 (14 U 25/19) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstückes, auf der ein nicht mehr genutztes Gebäude stand,
Problemstellung: Der Eigentümer/Betriebsinhaber landwirtschaftlich genutzter Grundstücke wandte sich im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen eine sog. Außenbereichssatzung, deren Geltungsbereich auch dessen Betriebsgrundstücke einschloss. Dieses Planungsinstrumentarium dient Gemeinden dazu, die Zulässigkeit von Wohnbebauung und Ansiedlung kleinerer Handwerks- und
Die auf Dachflächen angebrachte Photovoltaikanlagen werden oftmals als störend für das Ortsbild wahrgenommen. Da solche Anlagen nach den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei sind, stellt sich die Frage, ob einem entsprechenden „Wildwuchs“, durch sog. Gestaltungssatzungen begegnet werden kann.
Der Fall: Ein Bauträger nimmt den von ihm mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen Mängel und Defiziten der Bauausführung in Anspruch. Er reklamiert Kosten, die zur Beseitigung der sich aus einem Gutachten ergebenen Mängel notwendig sind.
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