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Mietrecht

Wird eine vermietete Wohnung zu Wohnungseigentum greift unter Umständen eine Kündigungssperre gemäß § 577 a BGB. Dies gilt in der Regel nicht innerhalb der Familie. Juristen streiten deshalb immer wieder darum, wer alles zur Familie gehört.
Meine Mandanten hatten eine Immobilie erworben, in welcher die Souterrainwohnung vermietet war, die Erdgeschosswohnung mit einem lebenslangen Wohnrecht der Mutter der Verkäuferin belegt und die Obergeschosswohnung ebenfalls vermietet. Nun kamen meine Mandanten bei mir in die