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Mietrecht

Ein Klassiker im Wohnraummietrecht: Der Mieter zahlt seine Miete nicht, gerät dadurch mindestens i.H.v. zwei Monatsmieten in Rückstand. Der Vermieter kündigt daraufhin außerordentlich, hilfsweise zugleich aber auch ordentlich. Daraufhin bezahlt der Mieter die fehlende Miete nach.
Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber
Ein um das andere Mal hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren entschieden, dass formularvertragliche Quotenabgeltungsklauseln unwirksam sind, so auch jüngst (BGH, Urteil vom 6. März 2024, Az. VIII ZR 79/229). Doch dies führt nicht zu