Diese Rechtsfrage stand im Fokus einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 06.08.2015 (Az. 13 U 577/12). Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt (verkürzt) zu Grunde: Der Auftraggeber nimmt den planenden Architekten auf Schadenersatz in Anspruch aufgrund von
Ausgangspunkt: Die EU-Fluggastrechteverordnung findet nur Anwendung auf Fluggäste, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates einen Flug antreten; der Zielflughaben muss hingegen nicht innerhalb der EU liegen. Der EuGH hat entschieden, dass die Verspätung, die zum Ausgleichsanspruch nach
Ein nicht verheiratetes Paar wollte sich einen größeren Luxusurlaub gönnen. Der Lebensgefährte lud seine Freundin zu einer halbjährigen Kreuzfahrt für insgesamt 500.000 € ein. Die Überraschung kam kurze Zeit später, als das Finanzamt meinte, Schenkungsteuer wegen
Wenn ein Eigentümer umfangreiche Renovierungsmaßnahmen oder Sanierungsarbeiten in seiner Immobilie vornimmt, kann es immer wieder zum Streit mit Mietern oder anderen Eigentümern kommen – gerade im Bereich des Wohnungseigentums – welchen technischen Stand die just ausgeführten
Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2019 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft
Das OLG Köln hatte sich als Berufungsgericht mit folgendem nicht wenig alltäglichem Sachverhalt zu befassen: Im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme beauftragt der Hauptunternehmer einen Nachunternehmer mit sog. Horizontalbohrungen. Aufgrund eines als „Leitungsauskunft“ überschriebenen Verzeichnisses erstellt ein Ingenieurbüro
Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über. Diese haben damit einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich
Urlaubsentgelt nennt man das Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs eines Arbeitnehmers weiter bezahlt wird, obwohl er in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt (bezahlter Urlaub). Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, welches manche Arbeitgeber
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