Seit 01.01.2020 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Es handelt sich dabei zwar nicht um ein Gesetzeswerk, jedoch um den Anhaltspunkt für viele Unterhaltsverpflichtete und Unterhaltsberechtigte. Der Unterhaltsanspruch soll den Lebensbedarf abdecken. Wie hoch der
Ein Verwalter muss bei Instandhaltung- oder Instandsetzungsmaßnahmen für die Beratung und Beschlussfassung der Eigentümer auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrere Alternativen aufzeigen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juli 2019 (V ZR 75/18) klargestellt hat. Der
Der Bundesfinanzhof musste darüber entscheiden, ob für Erbschaftsteuerschulden eine Beschränkung auf das Nachlassvermögen besteht, § 2059 BGB. Dies wurde in einer Entscheidung vom 04.06.2019 (V II R 16/18) verneint. § 2059 BGB finde auf Nachlassverbindlichkeiten Anwendung,
Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2020 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte sich in einer Entscheidung vom 01.08.2019 (Az. 5 K 19.84) mit folgenden Sachverhalt zu befassen: Der Eigentümer eines Wohngebäudes beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Dachterrasse über einer Grenzgarage. Von Seiten
Für alle Unterhaltsberechtigten und alle Unterhaltsverpflichteten, die Kindesunterhalt aufgrund eines dynamischen Unterhaltstitels bekommen bzw. bezahlen müssen, ändern sich ab Januar 2020 die jeweiligen Zahlbeträge. Die Düsseldorfer Tabelle, auf deren Grundlage eine Vielzahl von Unterhaltsverhältnissen abgebildet werden,
Kann ein Vermieter, wenn es in der eigenen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, sich zur Begründung seiner Mieterhöhung auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen und wenn ja, was ist zu beachten? Diese spannende Frage hat der Bundesgerichtshof
Die Zulässigkeit einer wiederholten Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für bestimmte Zeiträume im Jahr wurde bislang nach dem Befristungsrecht bemessen, wonach hierfür ein sachlicher Grund für den nur „saisonbedingten“ Beschäftigungsbedarf erforderlich war. So ging die Rechtsprechung davon
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