Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, nämlich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 EUR, die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 EUR sowie die Anhebung
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
Seit jeher war ein Streitpunkt bei Profisportlern, ob vom Arbeitgeber bezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei gezahlt werden können oder nicht. Besonders brisant wurde die Frage immer bei längeren Busfahrten bei Auswärtsspielen. Erfreulicherweise konnte
Im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Kassenführung. In diesem Zusammenhang möchten Betriebsprüfer häufig die Kassenführung insgesamt verwerfen und als nicht ordnungsgemäß anerkennen, völlig unabhängig von den Auswirkungen und Anzahl von
Die Finanzverwaltung wollte den Verkauf eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbestuerung unterwerfen. Diesem Ansinnen trat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entgegen und gab der Klage eines Steuerpflichtigen statt (Urteil vom 28.07.2021 – 9
Häufig stehen zum Zeitpunkt der Beerdigung die Erben noch überhaupt nicht fest. Dennoch muss sich jemand um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. So auch in einem aktuellen Fall, welcher vom OLG Koblenz entschieden wurde. Im vorliegenden
Grundsätzlich kann man selbst genutzte Gebäude innerhalb einer 10-jährigen Haltefrist steuerfrei veräußern. Bis zuletzt war jedoch streitig, ob dies auch für ein häusliches Arbeitszimmer, welches während der Selbstnutzung steuermindernd abgesetzt wurde, gilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat
Im Jahr 2015 trat die EUErbVO in Kraft. Danach steht einem Erblasser die Möglichkeit offen, für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates zu wählen, den er im Zeitpunkt der Rechtswahl angehört. Im konkreten
Das Bundesverfassungsgericht stellte zum wiederholten Male die Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fest. Es gab dem Gesetzgeber auf, bis spätestens 30.06.2016 für eine verfassungsgerechte Gesetzesänderung zu sorgen. Tatsächlich trat jedoch das Erbschaftssteueranpassungsgesetz (ErbStAnpG) 2016 erst
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