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Neues zur Grundsteuerreform

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Langsam wird in Baden-Württemberg die Umsetzung der Grundsteuerreform konkreter. Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümer für ihre Grundstücke eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat mittlerweile eine Bekanntnmachung herausgegeben, worin eine Frist zur Abgabe bis spätestens 31. Oktober 2022 festgelegt wurde.

Die Feststellungserklärungen müssen digital an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die elektronischen Formulare sollen ab dem 1. Juli 2022 bereitgestellt werden. Nur in begründeten Ausnahmegfällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden.

In Baden-Württemberg werden folgende Daten für die Feststellungserklärungen benötigt:

  • das Aktenzeichen,
  • die Grundstücksfläche,
  • der Bodenrichtwert und
  • ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

Nicht abgefragt werden die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr.

In unserer Kanzlei steht Ihnen zu allen Fragen rund ums Steuerrecht Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Sportrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Tobias Rommelspacher

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