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Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, nämlich

  • die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 EUR,
  • die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 EUR sowie
  • die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler ab dem 21ten Kilometer.

Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr in Kraft treten. Es bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats.

In unserer Kanzlei steht Ihnen zu allen Fragen rund Steuerrecht Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Sportrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

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