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Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit zu verlängern. Beschlossen wurde, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate zu verlängern, statt wie geplant zum 31. Oktober 2022 müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.

In unserer Kanzlei steht Ihnen zu allen Themen rund ums Steuerrecht Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Sportrecht, Tobias Rommelspacher zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Tobias Rommelspacher

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