In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob ein Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn ein Mieter teilweise die Tapete abreißt ohne eine neue anzubringen (Urteil vom 21. August 2019, VIII ZR
Frist
Immer wieder heiß zwischen Juristen diskutiert, nun abschließend vom BGH beantwortet: Hinterlässt ein Mieter beim Auszug Schäden, kann der Vermieter sofort einen Handwerker mit der Beseitigung beauftragen und muss nicht vorher dem Mieter eine Frist setzen,
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