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WEG

Der im Feburar dieses Jahres veröffentlichte Blogbeitrag (https://blog.rofast.de/baurecht/bgh-weg-kann-auch-nach-reform-ansprueche-aus-bautraegervertraegen-vergemeinschaften/) berichtete von der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH, der entschieden hatte, dass Mängelrechte per Beschluss vergemeinschaftet und von der WEG als solche einheitlich verfolgt werden können und,
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 sollte im WEG-Recht vieles besser werden. Naturgemäß hat die Umgestaltung des alten Gesetzes und seine komplette Neufassung in der Praxis zu vielen Fragen und unterschiedlichen Auffassungen geführt. Insofern ist jedes
Der BGH hat mit Urteil vom 19.10.2022 – XII ZR 97/21 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen, die die Rechtsverfolgung bei Baumängeln am Gemeinschaftseigentum wie bisher zulässt. Der maßgebliche Urteilstext ist lang und technisch gehalten; auch eine
Sehr geehrte Leser des Blogs,in meiner Praxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Wohnungseingangstüren, also die Abschlusstüren einzelner Wohnungen hin zum Hausflur eines als WEG organisierten Mehrparteienhauses, zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.