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Vollmacht

Häufig stehen zum Zeitpunkt der Beerdigung die Erben noch überhaupt nicht fest. Dennoch muss sich jemand um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. So auch in einem aktuellen Fall, welcher vom OLG Koblenz entschieden wurde. Im vorliegenden
Sofern nicht Gründe des Kindeswohls dagegensprechen, sollen auch getrenntlebende Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann unter Umständen von dem anderen Elternteil eine Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts erhalten. Die
Wer kennt das Problem nicht, Banken akzeptieren eigene Vollmachten nicht. Sie bestehen auf die Unterzeichnung ihrer  hauseigenen Standardformulare. So war es auch in einem Fall vor dem Landgericht Hamburg. Eine Mutter hatte Ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.