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Urteil

Die Leitsätze des neuerlichen BGH-Urteils vom 12.11.2021 – V ZR 25/21 lauten (NJW-RR 2022, 301, beck-online): Eine Nachbarwand kann von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt werden; deshalb darf ein freiliegender
Der BGH (V. Zivilsenat), Versäumnisurteil vom 01.10.2021 – V ZR 48/21, hat kürzlich entschieden, dass die WEG-Reform aus 2020 nichts daran ändert, dass ein Eigentümer selbst mittels Beseitigungs- oder Unterlassungsklage Störungen des ihm eingeräumten Sondernutzungsrechts abwenden