Die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Erben und Finanzämtern. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass der Erwerber die Immobilie unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Doch was
Selbstnutzung
Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums des Familienheims unter Umständen von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ausschließlich der Erwerb von Eigentum steuerbefreit. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch, zwar gesichert durch eine
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