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Schadenersatz

Das Amtsgericht Leutkirch hatte anlässlich einer Klage den Fall zu entscheiden, ob derjenige, der einen Holzstapel mit Metallblechen mit darauf aufgelegten Steinplatten gegen Niederschlag schützt, bei einem Sommergewitter für Schäden an auf dem Nachbargrundstück geparkte Pkw
Schmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit der türkischen Ehefrau angelegt wird, gehört ihr. Der Mann darf den Schmuck später nicht ohne ihre Einwilligung verkaufen. Das Ehepaar hatte in Deutschland standesamtlich geheiratet und feierte