Grundsätzlich haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, den Nachlass durch eine neutrale Amtsperson ermitteln und zu verzeichnen lassen, § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Zu dieser Tätigkeit sind Notare verpflichtet, auch wenn sie dies nur ungern machen.
Schadenersatz
Die Problematik ist altbekannt, führt aber in praxi immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dieser Frage hatte sich unlängst das Kammergericht in einer Entscheidung vom 03.03.2023 (Az.: 21 U 102/21) zu befassen. Der Sachverhalt in Kürze: Der
Das Amtsgericht Leutkirch hatte anlässlich einer Klage den Fall zu entscheiden, ob derjenige, der einen Holzstapel mit Metallblechen mit darauf aufgelegten Steinplatten gegen Niederschlag schützt, bei einem Sommergewitter für Schäden an auf dem Nachbargrundstück geparkte Pkw
Schmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit der türkischen Ehefrau angelegt wird, gehört ihr. Der Mann darf den Schmuck später nicht ohne ihre Einwilligung verkaufen. Das Ehepaar hatte in Deutschland standesamtlich geheiratet und feierte
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