Mit Urteil vom 22.8.2024 – VII ZR 68/22 hat der BGH entschieden, dass der Besteller eines Werkvertrags, der dem Unternehmer gegenüber wegen eines Mangels die Minderung des Werklohns erklärt hatte, sich hinterher trotzdem umentscheiden und noch
Rechte
Mit Urteil vom 23.2.2024 (V ZR 132/23) hat der BGH für Rechtsklarheit gesorgt. Die ersten beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: Das ist auch richtig: Es ist zwar verständlich, dass bei Mehrhausanlagen aus verschiedenen Gründen eine möglichst
Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz
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