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Kündigung

In seinem Urteil vom 30. Mai 2024 (65 S 189/23) musste sich das Landgericht Berlin II mit der Frage auseinandersetzen, ob die Vorschrift des § 544 Satz 1 BGB auch auf Mietverträge anzuwenden ist, die zwar
Unvollständige und/oder falsche Angaben in den Antragsunterlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung werden immer wieder zum sprichwörtlichen Bumerang. Böse Zungen könnten behaupten, die Versicherer suchen bei Mitteilung eines Schadensfalls / Versicherungsfalls gezielt nach solchen vermeintlichen Falschangaben. Fakt
Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber