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Herausgabe

Vollmachten sind eine gute Sache, denn sie ermöglichen weitreichende Handlungsbefugnisse in den geregelten Lebensbereichen, wenn der eigentliche Rechteinhaber aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder nicht will. Vollmachten bergen aber auch Gefahren, z.B. wenn das ihnen zugrunde
Ein Vereinsmitglied hat grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der E-Mailadressen anderer Mitglieder, wenn es auf das Abstimmungsverhalten in der Mitgliederversammlung Einfluss nehmen möchte. Diesem Anspruch stehen die Regelungen der DSGVO nicht entgegen. Das hat der Bundesgerichtshof