Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Vollmacht herausverlagen, aber wie?

Vollmachten sind eine gute Sache, denn sie ermöglichen weitreichende Handlungsbefugnisse in den geregelten Lebensbereichen, wenn der eigentliche Rechteinhaber aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder nicht will.

Vollmachten bergen aber auch Gefahren, z.B. wenn das ihnen zugrunde liegende Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht und die Vollmacht deshalb widerrufen und herausverlangt wird. Reagiert dann der Bevollmächtigte nicht, stellt sich die Frage wie der Vollmachtgeber seine Vollmacht schnell und sicher zurückerhält und verhindert, dass die Vollmacht zu seinem Schaden gegenüber Dritten genutzt wird. Immer dann, wenn es juristisch betrachtet, schnell gehen muss, ist an eine einstweilige Verfügung zu denken. Diese ist grundsätzlich auch das richtige Mittel der Wahl, um eine Vollmacht herauszuverlangen, sofern die Anspruchsgrundlage tatsächlich vorliegt, nämlich der sogenannte Verfügungsgrund. Und weil eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Vollmacht grundsätzlich die Hauptsache vorwegnimmt, prüft die Rechtsprechung das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen genau und verlangt für die Herausgabe der Vollmacht durch eine einstweilige Verfügung eine konkret dargelegte Missbrauchsgefahr. Im gerichtlichen Verfahren muss wie die aktuelle Entscheidung (OLG Köln (18. Zivilsenat), Beschluss vom 14.08.2026 – 18 W 34/26) zeigt, deshalb unbedingt darauf geachtet werden, ob solch eine Missbrauchsgefahr vorliegt (Erstbegehungsgefahr) und wie diese dem Gericht plausibel im Wege der Glaubhaftmachung dargelegt werden kann. Allein das Verstreichen der zugesagten Herausgabefrist, genügt dafür nach Ansicht des oben zitierten Gerichts nicht aus.

Falls auch Sie Fragen haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in Ravensburg – Wangen – Isny

Rechtsanwalt Dr. Mattes

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht


Sekretariat & Durchwahl: Tel.: 0751 – 36 331 -65


Kanzlei & Postanschrift:

Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Fachanwälte | Steuerberater | Mediation Ravensburg | Wangen | Isny

Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg

Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33

E-Mail: info@RoFaSt.de | Homepage: www.RoFaSt.de


Webergasse 12 | 88239 Wangen i. A. Tel. 07522 91699-66 | Fax 07522 91699-72

Bahnhofstraße 20 | 88316 Isny i. A. Tel. 07562 8700 | Fax 07562 91 37 41

Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert