Wir haben hier in diesem Blog bereits mehrfach über die Grundsteuerreform 2025 geschrieben. Bald wird es ernst und es wird feststehen, wieviel Grundsteuer jeder Grundstückseigentümer zukünftig zu zahlen hat. In den nächsten Wochen und Monaten müssen
Eigentümer
Wer den Vorteil hat, bezahlt auch (allein) Auch bei der Verteilung von Kosten haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. Zum Beispiel ist die Änderungen des Umlageschlüssels denkbar (trotz Abweichen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung), wonach
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 sollte im WEG-Recht vieles besser werden. Naturgemäß hat die Umgestaltung des alten Gesetzes und seine komplette Neufassung in der Praxis zu vielen Fragen und unterschiedlichen Auffassungen geführt. Insofern ist jedes
So oder so ähnlich könnte man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22 überschreiben. Denn in dem Fall bildete eine Wohnungseigentümergemeinschaft sich aus den Parteien zweier Doppelhaushälften. Beide
Wie weit gehen die Regelungsmöglichkeiten von Mehrheitsbeschlüssen im Wohnungseigentumsrecht? Kann zum Beispiel die Mehrheit auf einer Eigentümerversammlung beschließen die Nutzung einer Tiefgarage untersagen, wenn Mängel im Brandschutz bestehen? Nein, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (BGH, Urteil
Haftet ein vermietender Eigentümer für Beschädigungen im (Sonder-)Eigentum anderer, wenn die Ursache – wie zum Beispiel ein unkontrollierter Wasseraustritt – aus seinem Sondereigentum stammt? Pauschal bejahen lässt sich das im Wohnungseigentumsrecht nicht: Diskutiert wird der sogenannte
Im Wohnungseigentumsrecht sind nicht nur die Jahresabrechnung, sondern auch der Wirtschaftsplan immer wieder Diskussionspunkte. Was aber tun, wenn aufgrund von Rückfragen, fehlenden Unterlagen oder dergleichen eine zumindest mehrheitliche Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nicht gelingt? Viele professionelle Hausverwalter
Mit Versäumnisurteil v. 23.2.2018 – V ZR 101/16 hat der BGH einen nachvollziehbaren, in der Praxis aber leider oft übersehenen Zusammenhang klargestellt. Leitsatz Nr. 5 der Entscheidung lautet: „Nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage steht – sofern der
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