Haftet ein vermietender Eigentümer für Beschädigungen im (Sonder-)Eigentum anderer, wenn die Ursache – wie zum Beispiel ein unkontrollierter Wasseraustritt – aus seinem Sondereigentum stammt? Pauschal bejahen lässt sich das im Wohnungseigentumsrecht nicht: Diskutiert wird der sogenannte
1. April 2021
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