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Anfechtungsklage

Bei Anfechtungsklagen im Wohnungseigentumsrecht stellen die Verfahrenskosten grundsätzlich Kosten der Verwaltung gemäß § 16 II 1 WEG dar und sind somit auf alle Miteigentümer umzulegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn ein einzelner Wohnungseigentümer Anfechtungsklage erhebt,
Wer den Vorteil hat, bezahlt auch (allein) Auch bei der Verteilung von Kosten haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. Zum Beispiel ist die Änderungen des Umlageschlüssels denkbar (trotz Abweichen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung), wonach
So oder so ähnlich könnte man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22 überschreiben. Denn in dem Fall bildete eine Wohnungseigentümergemeinschaft sich aus den Parteien zweier Doppelhaushälften. Beide
Wie weit gehen die Regelungsmöglichkeiten von Mehrheitsbeschlüssen im Wohnungseigentumsrecht? Kann zum Beispiel die Mehrheit auf einer Eigentümerversammlung beschließen die Nutzung einer Tiefgarage untersagen, wenn Mängel im Brandschutz bestehen? Nein, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (BGH, Urteil
Im Wohnungseigentumsrecht gibt es immer wieder die Konstellation, dass Beschlüsse über die Jahresabrechnung und/oder Einzelabrechnung aufgrund einzelner Positionen im Rahmen der Anfechtungsklage auf deren Gültigkeit hin überprüft werden, die sich aus der Einzelabrechnung ergebenden Nachzahlung (sogenannte
In einem aktuellen Urteil, das auch noch in der hiesigen Region spielt, hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob die Klage eines Miteigentümers einer Wohnungseigentümergemeinschaft allein deshalb als unzulässig abgewiesen werden durfte, weil