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Abrechnung

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 30.11.2023 (31 S 10140/23) entschieden, dass ein Vermieter auch nachträglich eine Nebenkostenabrechnung zulasten des Mieters abändern kann, soweit sich dadurch nur ein an den Mieter auszuzahlendes Guthaben verringert.
Im Wohnungseigentumsrecht gibt es immer wieder die Konstellation, dass Beschlüsse über die Jahresabrechnung und/oder Einzelabrechnung aufgrund einzelner Positionen im Rahmen der Anfechtungsklage auf deren Gültigkeit hin überprüft werden, die sich aus der Einzelabrechnung ergebenden Nachzahlung (sogenannte
Immer wieder sind die jährlichen Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen der Anlass für erhebliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Kein Wunder, prallen hierbei doch zwei grundsätzlich unterschiedliche Wunschvorstellungen aufeinander: Der Mieter möchte am liebsten von seinen Vorauszahlungen an